ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE
Unser Fokus
- HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
- Etablieren Sie ihr Unternehmen in Polen
- PERSÖNLICHE BERATER
- ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE
- FÖRDERUNG INTERNATIONALER VERTRAGSABSCHLÜSSE
- STRAFVERTEIDIGUNG
- BUSINESS TO BUSINESS FORDERUNGSDURCHSETZUNG
- INTERNATIONALE STREITBEILEGUNG UND SCHIEDSVERFAHREN
- INTERNATIONALES HANDELSRECHT
- ARBEITSRECHT
- BUCHHALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN – UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNGEN
- IMMOBILIEN UND ENTSCHÄDIGUNG
- GEISTIGES EIGENTUM, KÜNSTLICHE INTELLIGENZ UND SICHERHEIT
- SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE
Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen regelt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch den Staat und seine Behörden. Die Führung von Geschäften mit der Regierung kann rentabel sein, erfordert jedoch ein gründliches Verständnis der Verfahren und gesetzlichen Anforderungen (innerhalb der EU und in Polen).
Für Unternehmen, die sich an einem öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten, bietet Gostynski und Partner professionelle Beratung, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet. Dies fördert nicht nur eine gute Geschäftspraxis, sondern stellt auch sicher, dass die Grundsätze guter Regierungsführung während eines erfolgreichen Beschaffungsprozesses eingehalten werden.